Bootskennzeichen
AVBSBK
Auf Lager
23,56 €
inkl. 19% MwSt
zzgl. Versandkosten
/ fertige Produkte ca. 8-9 Werktage, mit individuellem Druck 9-10 Werktage, Fahnen 16 Werktage / schnellere Lieferung nach Absprache
· Kostengünstig und wirtschaftlich
· Rückstandslos ablösbar
Die Schriftarten auf den Bildern sind nur Beispiele.
Gerne dürfen Sie uns auch eine von Ihnen gewünschte Schriftart (z.B. Arial Bold, etc.) mitteilen bei der Bestellung.
Benutzeranpassung
Vergessen Sie nicht Ihre Änderungen zu speichern, damit Sie den Artikel in den Warenkorb legen könnenBootskennzeichen
- Ein muss für jedes zugelassene Boot
- Schrifthöhe 9 cm
- Die Bootskennzeichnung besteht aus einem Satz (2 Stück)
- Wird aus einer durchgefärbten Folie geschnitten
- Farbe bitte auswählen
(schwarz, weiß, gelb, orange, rot, hell- oder dunkelgrün, hell- oder dunkelblau, silber, anthrazit. Für weitere sprechen Sie uns an.
- Die Folie lässt sich rückstandsfrei entfernen.
Erstellung von Bootskennzeichen rund um den Bodensee
Beim Erstellen von Bootskennzeichen sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir fertigen Ihr amtliches Bootsnummernschild auf unkomplizierte Weise an. Das einzige was wir von Ihnen benötigen ist Ihre gültiges Bootskennzeichen-Nummer und die Farbe die die Nummer bekommen soll.
In kurzer Zeit halten Sie dann auch schon Ihre fertige Bootskennung als Paar in der Hand, welche sie selbst ganz einfach auf ihrem Boot anbringen können.
Falls erwünscht, übernehmen wir das natürlich für Sie.
Alle zugelassenen und registrierten Wasserfahrzeuge müssen mit einem von der Behörde zugeteilten Kennzeichen versehen sein, das auf beiden Seiten des Fahrzeuges an gut sichtbarer Stelle anzubringen ist. Die Kennzeichen müssen in gut lesbaren lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern mindestens 8 cm hoch, hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund sein. Amtliche Kennzeichen, die von den zuständigen Behörden anderer Wasserstraßen im Bereich der Bodenseeuferstaaten erteilt wurden, werden anerkannt. Die Fahrzeuge erhalten kein besonderes Bodenseekennzeichen. Die Anerkennung entbindet nicht von der Untersuchung und Zulassungspflicht auf dem Bodensee. Bei der Vorführung des Bootes muss die amtliche Zulassung vorgelegt werden. Für zulassungspflichtige Boote wird das amtliche Kennzeichen bei der Zulassung erteilt. Segelsurfbretter, Paddelboote und Rennruderboote, die nicht mit Maschinenantrieb ausgerüstet sind, müssen ohne Rücksicht auf ihre Länge den Namen und die Anschrift des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten tragen.
Quelle: bodenseekreis
Weitere Infos unter BODENSEE-BOOTSFOLIERUNGEN.DE