Warnung vor Hindernissen am Boden, Baustellensicherung, Baustellenschilder, Hinweissschilder, Baustellenhinweis
Zutritt für Unbefugte verboten, Zutritt Verboten, Stopp Baustelle, Baustelle nicht betreten
Warnung vor Hindernissen am Boden, Baustellensicherung, Baustellenschilder, Hinweissschilder, Baustellenhinweis
Zutritt für Unbefugte verboten, Zutritt Verboten, Stopp Baustelle, Baustelle nicht betreten

Warnung vor Hindernissen am Boden

BSWH
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Material: 5 mm Hartschaum

Größe: 20 x 20 cm
            Weitere Größen auf Anfrage

Druck: Hochwertiger Qualitätsdruck 6-farbig

Ausführung: einseitig

 

Warnung vor Hindernissen am Boden

Material: 5 mm Hartschaum

Größe: 20 x 20 cm
Weitere Größen auf Anfrage

Druck: Hochwertiger Qualitätsdruck 6-farbig

Ausführung: einseitig


So sorgen Sie für Sicherheit auf der Baustelle

Der Arbeitsschutz auf einer Montage- oder Baustelle unterliegt Regeln wie dem Arbeitsschutzgesetz.
Planung, passende Maßnahmen sowie regelmäßige Unterweisungen wirken Gefahren entgegen. Die Baustellenverordnung dient zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen. Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Der Bauherr oder ein von ihm nach § 4 beauftragter Dritter ist verantwortlich dafür, daß die Vorankündigung sichtbar so auf der Baustelle angebracht wird, daß alle Betroffenen, z.B. die Beschäftigten oder neu auf der Baustelle tätig werdende Arbeitgeber, rasch von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen können.
Dafür ist unverzichtbar, daß die Lesbarkeit der Vorankündigung, die z.B. durch Witterungseinflüsse beeinträchtigt wird, während der Bauarbeiten erhalten bleibt. Treten erhebliche Änderungen ein, ist die Vorankündigung auf der Baustelle zu aktualisieren. Eine erneute Mitteilung an die Behörde ist nicht erforderlich.


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